Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.
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Beratung Unternehmenssteuern
Sie führen ein Unternehmen und benötigen Unterstützung in steuerrechtlichen Sachverhalten?
Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. So haben Unternehmen und Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit erzielen, ihren Gewinn für das betreffende Wirtschaftsjahr über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einen Jahresabschluss selbstständig zu ermitteln und
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mithilfe einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung dem Finanzamt mitzuteilen. Die Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung ist dabei regelmäßig um eine Umsatzsteuererklärung zu ergänzen. Zudem besteht für Gewerbetreibende häufig die zusätzliche Pflicht, eine Gewerbesteuererklärung einzureichen. Die Grundlage der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder des Jahresabschlusses bilden die Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung. Gleichzeitig wird zur Erfüllung der Umsatzsteuerpflichten ebenfalls auf die Finanzbuchhaltung zurückgegriffen. Demnach ist eine gewissenhafte Finanz- und Lohnbuchhaltung die Grundlage zur Erfüllung Ihrer Steuererklärungspflichten.
Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Buchhaltung und die verschiedenenGewinnermittlungsarten. Wenn Sie Unterstützung und Beratung im Bereich der Unternehmenssteuern wünschen, können Sie gerne mit unserer Steuerberatungsgesellschaft in Münster in Kontakt treten.