Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.

Betriebsstätte
Bereits die Entsendung eines in einem inländischen Unternehmen beschäftigten Mitarbeiters in das Ausland oder eines in einer ausländischen Niederlassung beschäftigten Mitarbeiter in das Inland für einen begrenzten Zeitraum kann eine Betriebsstätte im Ausland auslösen. Dieses führt schließlich zu einer Steuererklärungspflicht im betreffenden Land. Gleichzeitig sind die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten im internationalen Kontext zu beachten.
Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster berät Sie gerne, damit Sie ihre Steuerpflicht im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte möglichst gering halten.