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Betriebsstätte

Bereits die Entsendung eines in einem inländischen Unternehmen beschäftigten Mitarbeiters in das Ausland oder eines in einer ausländischen Niederlassung beschäftigten Mitarbeiter in das Inland für einen begrenzten Zeitraum kann eine Betriebsstätte im Ausland auslösen. Dieses führt schließlich zu einer Steuererklärungspflicht im betreffenden Land. Gleichzeitig sind die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten im internationalen Kontext zu beachten.

Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster berät Sie gerne, damit Sie ihre Steuerpflicht im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte möglichst gering halten.

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