Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bildet die Grundlage der Besteuerung. Gleichzeitig sind ihr wichtige Kennzahlen im Hinblick auf Ihren wirtschaftlichen Unternehmenserfolg zu entnehmen. Darüber hinaus bildet die Einnahmen-Überschuss-Rechnung häufig die Grundlage für operative und strategische finanzielle Unternehmensentscheidungen.
Sämtliche Freiberufler sowie Gewerbetreibende, die gewisse Größenklassen nicht überschreiten, haben die Möglichkeit, auf die Erstellung eines Jahresabschlusses zu verzichten und stattdessen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG einzureichen. So können Gewerbetreibende bei Unterschreitung der folgenden Grenzen innerhalb eines Wirtschaftsjahres auf die Aufstellung eines Jahresabschlusses verzichten:
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Umsätze, einschließlich steuerfreier Umsätze (ausgenommen der Umsätze nach § 4 Nr. 8-10 UStG), von mehr als 600.000 € und
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ein Gewinn aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft von mehr als 60.000 €.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bietet den Vorteil, dass sie mit geringeren Ausweispflichten verbunden ist und auf der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten beruht.
Gerne unterstützt Sie unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster bei der Erstellung Ihrer jährlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung.