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Erbschaftsteuergestaltung

Die Übertragung von Vermögen sollte frühzeitig geplant werden. Auf diese Weise lassen sich unerwartete Überraschungen vermeiden. So ist es bei größeren Vermögensübertragungen regelmäßig unerlässlich, die Weitergabe über einen Zeitraum von über 10 Jahren im Voraus zu planen. Auf diese Weise lässt sich die Übertragung in mehreren Schritten vollziehen, um die Steuerlast aus einer zu erwartenden Erbschaft oder Schenkung zu minimieren.

In der Praxis wird häufig nicht beachtet, dass entgeltliche Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, die unterhalb des Verkehrswerts erfolgen, Schenkungsteuer auslösen können. So stellt die Differenz zwischen Verkehrswert und der Gegenleistung einem Schenkung steuerlich relevanten Fall dar.

Lassen Sie sich von unserer Steuerberatungsgesellschaft in Münster bei Ihrer Erbschaftsteuergestaltung beraten, um Ihre Steuerlast auf ein Minimum zu reduzieren.

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