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Gesonderte (und einheitliche) Feststellung

Die gesonderte (und einheitliche) Feststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das Besteuerungsgrundlagen selbständig feststellt. Die Abgabe einer gesonderten Feststellung wird erforderlich, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz und sein Unternehmen in Bezirken verschiedener Finanzämter und verschiedener Gemeinden hat. Demgegenüber handelt es sich um eine gesonderte und einheitlich Feststellung, wenn die Einkünfte einer Personengesellschaft erfasst und den einzelnen Mitunternehmern zugeordnet werden. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt schließlich durch einen Feststellungsbescheid. 

Die durch Feststellungsbescheid erfassten Einkünfte werden schließlich dem Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen mitgeteilt. Infolgedessen können die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen berücksichtigt und versteuert werden. 

Gerne können wir Sie bei der Abgabe Ihrer gesonderten (und einheitlichen) Feststellung unterstützen.

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