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Gewerbesteuer

In Abhängigkeit von Ihrer Unternehmenstätigkeit können Sie der Gewerbesteuerpflicht unterliegen und die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung erforderlich werden. So unterliegen insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer, wogegen die freiberufliche Tätigkeit von der Gewerbesteuerpflicht befreit ist. Dabei richtet sich die Höhe der Gewerbesteuer nach dem Gewinn Ihres Unternehmens und dem von der Gemeinde festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz. Vermögensverwaltende Unternehmen und Körperschaften können sich indessen von der Gewerbesteuer befreien lassen.

 

Unter den entsprechenden Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, die Gewerbesteuerzahlung ganz oder teilweise mit der Einkommensteuer zu verrechnen. Auf diese Weise mindert die Gewerbesteuer ihre Einkommensteuerlast. Besonders anspruchsvoll wird die Steuergestaltung, wenn Sie mit ihrem Unternehmen sowohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Wenn Sie hier Fehler begehen, kann das mit unnötigen Steuerzahlungen einhergehen.

Lassen Sie sich von unserer Steuerberatungsgesellschaft in Münster beraten, um Steuernachteile in Zusammenhang mit der Gewerbesteuer zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abgabe Ihrer Gewerbesteuererklärung.

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