Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.

Internationale Steuerberatung
Sie führen ein Unternehmen und möchten einen grenzüberschreitenden Sachverhalt steuerrechtlich beurteilen lassen? Sie sind Steuerberater und benötigen Unterstützung bei der steuerrechtlichen Beurteilung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts oder zur Anfertigung einer Verrechnungspreisdokumentation ihres Mandanten?
Die internationale Steuerberatung ist seit langem nicht mehr auf Großunternehmen beschränkt. So sind in einer zunehmend globalisierten Welt bereits Kleinunternehmer und Mittelständler grenzüberschrei-

tend tätig. Infolgedessen wird es notwendig, sich ebenfalls mit der grenzüberschreitenden Besteuerung zu beschäftigen. Dieses betrifft sowohl die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Beurteilung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts als auch die Festlegung und laufende Überprüfung von Verrechnungspreisen. Aufgrund des teils divergierenden internationalen Steuerrechts kommen nicht nur Unternehmen, Unternehmer und Konzerne, sondern auch zahlreiche Steuerberatungskanzleien und Steuerberater an ihre Grenzen. Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster bietet Ihnen eine fachlich kompetente Unterstützung für die vorgenannten und weitere internationale steuerrechtliche Fragestellungen auf Grundlage jahrelanger praktischer Erfahrungen. Dies beinhaltet ebenfalls die Unterstützung bei Betriebs- oder Konzernbetriebsprüfungen und richtet sich sowohl an Unternehmen, Unternehmer und Konzerne als auch Steuerberatungskanzleien und Steuerberater. Die Unterstützung beinhaltet insbesondere die folgenden Punkte:
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das Leistungsangebot unserer Steuerberatungsgesellschaft in Münster im Hinblick auf die internationale Steuerberatung. Wenn Sie diesbezüglich Unterstützung wünschen, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.