Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.
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Jahresabschluss
Der Jahresabschluss bildet die Grundlage der Besteuerung. Gleichzeitig sind ihm wichtige Kennzahlen im Hinblick auf Ihren wirtschaftlichen Unternehmenserfolg zu entnehmen. Darüber hinaus bildet der Jahresabschluss häufig die Grundlage für operative und strategische Unternehmensentscheidungen.
Wenn Sie zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind oder sich bereit erklärt haben, freiwillig einen Jahresabschluss einzureichen, sind wir Ihnen bei der Erstellung des handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlusses gerne behilflich. Alternativ zum steuerrechtlichen Jahresabschluss können wir eine steuerliche Überleitungsrechnung von der Handels- zur Steuerbilanz entwickeln. Diese Überleitungsrechnung setzt auf die Handelsbilanz auf und beinhaltet steuerrechtliche Korrekturen des handelsbilanziellen Gewinns, sodass die Aufstellung einer separaten Steuerbilanz obsolet wird. Auf diese Weise lässt sich der steuerliche Gewinn, der wiederum in einer Erklärung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer gegenüber dem Finanzamt erklärt wird, in vereinfachter Weise ermitteln. Ein handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Jahresabschluss enthält regelmäßig die folgenden Bestandteile:
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Bilanz
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Gewinn- und Verlustrechnung
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Anhang
Wenn Sie Unterstützung bei der Anfertigung ihres jährlich wiederkehrenden Jahresabschlusses wünschen, können Sie gerne mit unserer Steuerberatungsgesellschaft in Münster in Kontakt treten.