Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.
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Körperschaftsteuer
Körperschaften, also z.B. GmbHs oder AGs, unterliegen der Körperschaftsteuer. Sie sind zur jährlichen Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet. Die Einkommensteuer fällt hingegen erst im Rahmen einer Dividendenausschüttung auf Ebene des Anteilseigners an.
Die richtige Rechtsformwahl kann Einfluss auf die absolut zu zahlende Steuer haben. Während die Einkommensteuer linear progressiv mit dem zu versteuernden Einkommen auf bis zu 45 % steigt liegt die Körperschaftsteuer bei konstant 15 % und wird erst im Rahmen der Dividendenausschüttung um Einkommensteuer ergänzt.
Lassen Sie sich von unserer Steuerberatungsgesellschaft in Münster hinsichtlich der für sie besten Rechtsformwahl unter Ausnutzung der höchstmöglichen Steuervorteile beraten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abgabe Ihrer Körperschaftsteuererklärung.