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Körperschaftsteuer

Körperschaften, also z.B. GmbHs oder AGs, unterliegen der Körperschaftsteuer. Sie sind zur jährlichen Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet. Die Einkommensteuer fällt hingegen erst im Rahmen einer Dividendenausschüttung auf Ebene des Anteilseigners an.

 

Die richtige Rechtsformwahl kann Einfluss auf die absolut zu zahlende Steuer haben. Während die Einkommensteuer linear progressiv mit dem zu versteuernden Einkommen auf bis zu 45 % steigt liegt die Körperschaftsteuer bei konstant 15 % und wird erst im Rahmen der Dividendenausschüttung um Einkommensteuer ergänzt.

 

Lassen Sie sich von unserer Steuerberatungsgesellschaft in Münster hinsichtlich der für sie besten Rechtsformwahl unter Ausnutzung der höchstmöglichen Steuervorteile beraten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abgabe Ihrer Körperschaftsteuererklärung.

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