Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.
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Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung kümmert sich um die Abrechnung der monatlichen Löhne und Gehälter Ihrer Angestellten. Sie ermittelt die Gesamtbezüge inklusive Lohn- und Lohnnebenkosten, berechnet Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge und erstellt die Entgeltabrechnungen für die Beschäftigten.
Die Lohnbuchhaltung kann jedoch besonders für kleine und mittelständische Unternehmen eine echte Belastung darstellen. So erfordert es viel Zeit und Fachwissen, bei sich ständig ändernden Gesetzen und neuen Gerichtsurteilen den Überblick zu behalten. Zugleich stellt die Lohnbuchhaltung einen Prüfungsschwerpunkt innerhalb der Finanzverwaltung dar.
Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster übernimmt für Sie gerne die Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie eine zuverlässige und termingerechte Datenübermittlung. Zudem begleiten wir Sie gerne bei einer anstehenden Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt.