Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.
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Digitalisierung des Steuerrechts
Die Digitalisierung schreitet zunehmend voran. Auch die Löckener Steuerberatungsgesellschaft mbH nutzt die Vorzüge der Digitalisierung. Infolgedessen bieten wir Ihnen ein sehr umfassendes Digitalisierungspaket zur Erfüllung Ihrer steuerrechlichen Rechte und Pflichten an. Dabei greifen wir auf unseren Systempartner DATEV zurück. Vereinfachen Sie mit uns gemeinsam Ihre Arbeitsprozesse und Arbeitsschritte im Unternehmen, damit Sie Ihre kostbare Zeit effektiv ausschöpfen können. Verzichten Sie als Arbeitnehmer auf die Ablage und jährliche postalische Zusendung der Belege in Papierform. Arbeiten Sie weitgehend ortsunabhängig mit uns zusammen. Regelmäßige persönliche Termine mit Ihrem Steuerberater sind somit nicht mehr erforderlich.