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Umsatzsteuer grenzüberschreitend

Bereits eine Lieferung oder Dienstleistung zwischen zwei Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Staaten innerhalb der Europäischen Union erfordert die Berücksichtigung internationaler Regeln im Rahmen von EU-Abkommen, die im deutschen Steuerrecht zu beachten sind. Sind hingegen mehr als zwei Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Staaten oder ein Unternehmer mit Sitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union in die Liefer- oder Leistungsbeziehung eingebunden, werden die zu beachtenden Regeln äußerst komplex. So kann es vorkommen, dass Ihre Geschäftsbeziehung zugleich Umsatzsteuer, Zoll und Quellensteuer auslöst und ein versehentlicher Verstoß gegen geltendes nationales Recht zu Problemen führen kann.

Die Komplexität der grenzüberschreitenden Umsatzsteuer wird insofern zusätzlich erhöht, als sowohl die Gerichtsurteile der deutschen Gerichte als auch des europäische Gerichtshofs in die Beurteilung des jeweiligen Geschäftsverfalls einzubeziehen sind.

Lassen Sie sich von unserer Steuerberatungsgesellschaft in Münster umfangreich über die korrekte Abbildung Ihrer Geschäftsvorfälle sowie Gestaltungswahlrechte für grenzüberschreitende Umsatzsteuer beraten, um das für Sie günstigste Ergebnis zu finden.

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