Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.
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Umsatzsteuer grenzüberschreitend
Bereits eine Lieferung oder Dienstleistung zwischen zwei Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Staaten innerhalb der Europäischen Union erfordert die Berücksichtigung internationaler Regeln im Rahmen von EU-Abkommen, die im deutschen Steuerrecht zu beachten sind. Sind hingegen mehr als zwei Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Staaten oder ein Unternehmer mit Sitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union in die Liefer- oder Leistungsbeziehung eingebunden, werden die zu beachtenden Regeln äußerst komplex. So kann es vorkommen, dass Ihre Geschäftsbeziehung zugleich Umsatzsteuer, Zoll und Quellensteuer auslöst und ein versehentlicher Verstoß gegen geltendes nationales Recht zu Problemen führen kann.
Die Komplexität der grenzüberschreitenden Umsatzsteuer wird insofern zusätzlich erhöht, als sowohl die Gerichtsurteile der deutschen Gerichte als auch des europäische Gerichtshofs in die Beurteilung des jeweiligen Geschäftsverfalls einzubeziehen sind.
Lassen Sie sich von unserer Steuerberatungsgesellschaft in Münster umfangreich über die korrekte Abbildung Ihrer Geschäftsvorfälle sowie Gestaltungswahlrechte für grenzüberschreitende Umsatzsteuer beraten, um das für Sie günstigste Ergebnis zu finden.