Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.
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Leistungen
Unternehmensaufgabe
Ein Unternehmer hat sich irgendwann mit der Unternehmensveräußerung oder Unternehmensaufgabe auseinanderzusetzen. Soweit es sich um eine Unternehmensaufgabe handelt, ist diese aus steuerrechtlicher Sicht sorgfältig vorzubereiten.
Der Gesetzgeber hat für die Unternehmensaufgabe verschiedene Steuervergünstigungen vorgesehen. Treten Sie mit uns in Kontakt, um zu erfahren, welche der möglichen Steuervergünstigungen die für Sie günstigste darstellt.
Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster begleitet Sie gerne bei Ihrer anstehenden Unternehmensaufgabe.