Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.
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Leistungen
Unternehmensgründung
Die Gründung eines Unternehmens ist sorgfältig zu planen. Dieses beinhaltet u.a. die Entscheidung über die steuerlich und wirtschaftlich günstigste Rechtsformwahl des Unternehmens, die Aufstellung eines mehrjährigen Businessplans und die Prüfung auf staatliche Zuschüsse.
Hinsichtlich der Rechtsform ist insbesondere festzulegen, ob die Geschäftstätigkeit als Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft geführt werden sollte. Dabei bietet jede dieser Unternehmensformen ihre Vor- und Nachteile hinsichtlich der Außenwirkung, Haftung, Steuerdeklaration und der Einbeziehung von weiteren Kapitalgebern. Demnach ist unter Berücksichtigung der geplanten Unternehmenstätigkeit sorgfältig abzuwägen, welche Rechtsform im Einzelfall zu bevorzugen ist.
Bei der Aufstellung des Businessplans ist hingegen zu beachten, dass neben den üblichen Bestandteilen auch die steuerrechtlichen Folgen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer berücksichtigt werden.
Kommen Sie auf uns zu, um sich von unserer Steuerberatungsgesellschaft in Münster für Ihre Unternehmensgründung persönlich beraten zu lassen.