Sie haben geerbt oder Ihnen wurde eine Schenkung zuteil? Sie möchten bei einer Erbschaft oder Schenkung keine böse Überraschung erleben?
Zur Vermeidung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer bedarf es regelmäßig einer frühzeitigen Steuerplanung. Dieses kann eine böse Überraschung im Fall des Erbeintritts verhindern. Meine Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne frühzeitig und fachlich kompetent, um mit Ihnen zusammen ein langfristiges Konzept für eine geplante Vermögensübertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu entwickeln. Diese Erbschaftssteuergestaltung hilft Ihnen, Ihre Steuerbelastung im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung sowohl im Privat- als auch Betriebsvermögen zu optimieren.
Gleichzeitig unterstützt Sie meine Steuerberaterkanzlei gerne bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dieses beinhaltet die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des übertragenen Eigentums sowie die Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.
Zögern Sie nicht, frühzeitig meine Steuerberaterkanzlei in Köln zu kontaktieren.
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Leistungen
Unternehmensveräußerung
Ein Unternehmer hat sich irgendwann mit der Unternehmensveräußerung oder der Unternehmensaufgabe auseinanderzusetzen. Soweit eine Unternehmensveräußerung bevorsteht, sollte sie sorgfältig vorbereitet werden. Hierbei stehen insbesondere die Hintergründe der Veräußerung, die Ermittlung des Verkaufspreises sowie deren steuerrechtliche Folgen im Mittelpunkt.
Zunächst ist jedoch festzustellen, ob eine entgeltliche, teilentgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung oder eine Auseinandersetzung vorgesehen ist. Bei einer teilentgeltlichen oder unentgeltliche Veräußerung kann auch von einer Unternehmensübergabe gesprochen werden. Jede der vorgenannten Veräußerungsformen kann mit unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen verknüpft sein und verschiedene Steuerarten betreffen.
Die Kaufpreisermittlung ist regelmäßig der entscheidende Punkt einer Unternehmensveräußerung. So lässt sich der Unternehmenswert regelmäßig über das Ertragswertverfahren oder Umsatzverfahren ermitteln. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die werterhöhenden und wertmindernden Faktoren der Kaufpreisbestimmung zu legen. Für steuerrechtliche Zwecke können jedoch noch weitere Verfahren zum Einsatz kommen.
Der Gesetzgeber hat für die Unternehmensveräußerung verschiedene Steuervergünstigungen vorgesehen. Treten Sie mit uns in Kontakt, um zu erfahren, welche der möglichen Steuervergünstigungen die für Sie günstigste darstellt.
Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster begleitet Sie gerne bei Ihrer anstehenden Unternehmensveräußerung.