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Leistungen

Unternehmensveräußerung

Ein Unternehmer hat sich irgendwann mit der Unternehmensveräußerung oder der Unternehmensaufgabe auseinanderzusetzen. Soweit eine Unternehmensveräußerung bevorsteht, sollte sie sorgfältig vorbereitet werden. Hierbei stehen insbesondere die Hintergründe der Veräußerung, die Ermittlung des Verkaufspreises sowie deren steuerrechtliche Folgen im Mittelpunkt.

Zunächst ist jedoch festzustellen, ob eine entgeltliche, teilentgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung oder eine Auseinandersetzung vorgesehen ist. Bei einer teilentgeltlichen oder unentgeltliche Veräußerung kann auch von einer Unternehmensübergabe gesprochen werden. Jede der vorgenannten Veräußerungsformen kann mit unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen verknüpft sein und verschiedene Steuerarten betreffen.

Die Kaufpreisermittlung ist regelmäßig der entscheidende Punkt einer Unternehmensveräußerung. So lässt sich der Unternehmenswert regelmäßig über das Ertragswertverfahren oder Umsatzverfahren ermitteln. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die werterhöhenden und wertmindernden Faktoren der Kaufpreisbestimmung zu legen. Für steuerrechtliche Zwecke können jedoch noch weitere Verfahren zum Einsatz kommen.

Der Gesetzgeber hat für die Unternehmensveräußerung verschiedene Steuervergünstigungen vorgesehen. Treten Sie mit uns in Kontakt, um zu erfahren, welche der möglichen Steuervergünstigungen die für Sie günstigste darstellt.

 

Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster begleitet Sie gerne bei Ihrer anstehenden Unternehmensveräußerung.

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