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Verrechnungspreisdokumentation

Die Bedeutung einer Verrechnungspreisdokumentation (Local File) wird von vielen Unternehmen und Unternehmern unterschätzt. Gleichzeitig wird die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung einer Verrechnungspreisdokumentation häufig nicht rechtzeitig erkannt. So sind Unternehmen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet, soweit im vorangegangenen Geschäftsjahr die Summe der Entgelte für die Lieferung von Waren und Gütern aus Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen 6 Mio. € übersteigt oder die Summe der Vergütungen für andere Leistungen, als Lieferung von Waren und Gütern aus Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen kumuliert mehr als 600.000 € beträgt.

Die Verrechnungspreisdokumentation dient dazu, die Beteiligungsverhältnisse sowie die wesentlichen Leistungsbeziehungen übersichtlich darzustellen. Bei den Beteiligungsverhältnissen ist eine tabellarische Aufstellung mit Rechtsform und prozentualer Beteiligung empfehlenswert. Im Einzelnen enthält die Verrechnungspreisdokumentation insbesondere die folgenden Bestandteile:

  • Verkauf oder Kauf von Waren

  • Erbringung von Dienstleistungen oder Beratung

  • Darlehensgewährung

  • Vermietung oder Rechtegewährung

Zudem ist eine schematische Darstellung der Rechtsbeziehungen und gewöhnlichen Geschäfte zu empfehlen. Nach deutschem Recht sind darüber hinaus außergewöhnliche Geschäfte sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu dokumentieren. So empfiehlt es sich in der Praxis, die Dokumentation zeitnah zu erstellen.

Lediglich große Konzerne sind zur Aufstellung eines sog. Master File und eines länderbezogenen Berichts (Country-by-Country Reporting) verpflichtet. So haben lediglich Unternehmen, die Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe sind, ein Master File im Rahmen der Betriebs- oder Konzernprüfung einzureichen, sofern im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Umsatzschwelle von 100 Mio. € für das betreffende Unternehmen überschritten wurde. Darüber hinaus ist ein länderbezogener Bericht für die gesamte Unternehmensgruppe zu erstellen, soweit im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die konzernweite Umsatzschwelle von 750 Mio. € erreicht worden ist.

 

Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster bietet Unternehmen und Unternehmern sowie Steuerberatungskanzleien und Steuerberatern eine fachlich kompetente Unterstützung für die Erstellung ihrer Dokumentationspflichten bzw. der Dokumentationspflichten ihrer Mandanten und die Begleitung im Rahmen von Betriebs- oder Konzernbetriebsprüfungen an.

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