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Verrechnungspreise

Nach dem deutschen Steuerrecht besteht bereits ein Konzern, wenn ein inländisches Unternehmen an einer ausländischen Gesellschaft zu mindestens 25 % beteiligt ist oder eine Betriebsstätte im Ausland unterhält. Ist dieses der Fall, werden sämtliche Preise für Lieferungen und Dienstleistungen zwischen den verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten als Verrechnungspreise bezeichnet.

In der Praxis stellt die richtige und gewissenhafte Implementierung von Verrechnungspreisen die Unternehmen und Unternehmer sowie Steuerberatungskanzleien und Steuerberater regelmäßig vor große Probleme. Dabei stehen die Verrechnungspreise seit einigen Jahren unter strenger Beobachtung der Finanzbehörden, da sie Unternehmen dazu befähigen, Steuergestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung ihrer Steuerlast zu implementieren. Entsprechend anspruchsvoll ist das rechtliche Regelwerk zur Ermittlung der Verrechnungspreise für die sog. Intercompany-Umsätze zwischen den verbundenen Unternehmen.

Verschiedene Arten von Geschäftsvorfällen werden mit unterschiedlichen Verrechnungspreismethoden bepreist. So kann es vom jeweiligen Einzelfall abhängen, welche Verrechnungspreismethode und welcher Betrag angemessen ist und somit von der Finanzverwaltung akzeptiert wird. Gleichzeitig lassen sich Verrechnungspreise in Betriebs- oder Konzernprüfungen vielfach nur schwer verteidigen.

Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster bietet Unternehmen und Unternehmern sowie Steuerberatungskanzleien und Steuerberatern ihre Unterstützung bei der Implementierung und Fortentwicklung von Verrechnungspreisen in ihrem Konzern bzw. bei ihren Mandanten sowie eine fachliche Begleitung bei Betriebs- oder Konzernbetriebsprüfungen auf Grundlage jahrelanger praktischer Erfahrungen an.

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