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Verständigungsverfahren

Das Verständigungsverfahren ist ein antragsgebundenes Verwaltungsverfahren zwischen zwei Staaten. Es schützt das Recht des Steuerpflichtigen, nach Maßgabe eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) besteuert zu werden. Ein DBA ist ein Abkommen zwischen zwei Staaten, das insbesondere die Zuordnung des Besteuerungsrechts für grenzüberschreitend erzielte Einkünfte regelt. Beispielsweise kommt ein DBA zum Tragen, wenn ein Unternehmen seinen Sitz in einem Staat hat und gleichzeitig Einkünfte in dem anderen Staat erzielt.

 

Führen nun Maßnahmen eines oder mehrerer Staaten zu einer einem DBA nicht entsprechenden Besteuerung (z.B. zu einer Doppelbesteuerung), kann der betroffene Steuerpflichtige ein Verständigungsverfahren beantragen. Für dieses Verfahren ist in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die zuständige Behörde. Liegen alle Voraussetzungen für ein Verständigungsverfahren vor, versuchen die betroffenen Staaten den Besteuerungskonflikt durch eine Verständigung zu lösen. Auf diese Weise lässt sich in aller Regel eine Doppelbesteuerung ganz im Sinne des Steuerpflichtigen vermeiden.

Unsere Steuerberatungsgesellschaft in Münster bietet Unternehmen und Unternehmern sowie Steuerberatungskanzleien und Steuerberatern ihre Unterstützung bei der Einleitung und  fortwährenden Begleitung von Verständigungsverfahren an.

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